Bad Schwartau stellt Muster‑Einwendung und Ausfüllhilfe zur FFBQ bereit
Die Stadt Bad Schwartau bietet eine Muster‑Einwendung und eine Ausfüllhilfe für den Planfeststellungsabschnitt PFA 1.1 an. Persönliche Einwendungen müssen bis Freitag, 24. Juli 2026, beim Eisenbahn‑Bundesamt eingehen.
Die Stadt Bad Schwartau hat eine Muster‑Einwendung und eine Ausfüllhilfe für den Planfeststellungsabschnitt PFA 1.1 des Projekts FFBQ veröffentlicht. Ziel der Vorlagen ist es, Bürgerinnen und Bürgern das Formulieren und fristgerechte Einreichen persönlicher Einwendungen zu erleichtern.

Wichtig: Persönliche Einwendungen müssen spätestens am Freitag, 24. Juli 2026, beim Eisenbahn‑Bundesamt eingegangen sein. Die Stadt weist darauf hin, dass die Muster‑Einwendung nur als Vorlage dient. Eigene, konkrete Angaben zur persönlichen Betroffenheit sollten unbedingt ergänzt werden.
Die Ausfüllhilfe gibt Hinweise, welche Angaben hilfreich sind — etwa konkrete Beschreibungen möglicher Beeinträchtigungen durch Lärm, Verkehr oder Eingriffe in Grundstücke. Nach Angaben der Stadt erhöhen präzise und nachvollziehbare Darstellungen die Chancen, dass Anliegen im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden.
Für rechtlich unsichere Fälle oder komplexe Grundstücksfragen empfiehlt die Stadt, zusätzlich professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Offizielle Unterlagen und weiterführende Informationen seien auf der städtischen Internetseite oder direkt beim Eisenbahn‑Bundesamt verfügbar.
Die Stadt ruft alle Betroffenen dazu auf, sich zu informieren, ihre individuelle Betroffenheit schriftlich niederzulegen und die Frist zu beachten.
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